Nutzungsbedingungen

§ 1 Allgemeine Regelungen

 

  1. Das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e.V. (ISQ) bietet Schulen die Möglichkeit auf der Website https://www.sep-schule.isq-bb.de/de_DE/start/index.html (im Folgenden SEP.SCHULE) Selbstevaluationsinstrumente gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
  2. Das Institut für Schulqualität generiert automatisch für jede in Berlin und Brandenburg bestehende Schule einen Schulzugang zur Nutzung des Angebots der Schulbefragung. Der Schulzugang besteht aus der Schulnummer und einem Passwort, welches für die Schulleitung über das ISQ-Portal zugänglich ist. Bei Neugründung von Schulen erhalten diese auf Anfrage einen Schulzugang.
  3. Der jeweilige Schulleiter bzw. die jeweilige Schulleiterin ist zuständig für die Verwaltung des Schulzugangs und ist bevollmächtigt, Angehörigen der Schule (im Folgenden Administrator) die Nutzungsmöglichkeiten mittels Weitergabe des Passwortes zu gewähren.
  4. Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem ISQ und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die vom ISQ auf der o.g. Website angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom ISQ schriftlich bestätigt werden. Mit Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen erkennt der Administrator diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an.
  5. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden auf der Website https://www.sep-schule.isq-bb.de/de_DE/start/index.html mitgeteilt. Die Annahme dieser Änderungen wird erst nach aktiver Zustimmung wirksam.

§ 2 Leistungen des Instituts für Schulqualität

 

  1. Das ISQ stellt Schulen aus den Ländern Berlin und Brandenburg auf der Website https://www.sep-schule.isq-bb.de/de_DE/start/index.html kostenlos Selbstevaluationsinstrumente zur Verfügung.
  2. Das ISQ bietet diese Instrumente unbeschränkt zum Zwecke der internen Schulevaluation an.
  3. Das ISQ stellt auf der Webseite https://www.sep-schule.isq-bb.de/de_DE/start/index.html Handreichungen zum Einsatz der Instrumente zur Verfügung.
  4. Die Software des ISQ-Portals erstellt automatisch die Auswertung der Befragung (im Weiteren Ergebnisbericht genannt) und stellt sie ausschließlich im passwortgeschützten Bereich einer Schule als Datei zur Verfügung.
  5. Das ISQ sichert die korrekte Verarbeitung der Befragungsdaten und die vertrauliche Bereitstellung von Befragungsergebnissen für die jeweilige Schule zu.

§ 3 Teilnahmebedingungen

 

  1. Der Administrator verpflichtet sich, bei Nutzung des Angebots die vorhandenen Schuldaten (Schulnummer, Schulform) zu überprüfen bzw. diese aktuell zu halten.
  2. Der Administrator willigt in die Verarbeitung dieser Daten ein.
  3. Der Administrator legt selbst fest, welcher Personenkreis befragt wird und welche Instrumente in die Befragung aufgenommen werden.
  4. Der Administrator führt die erforderlichen Datenerhebungen durch. Der Administrator hat hierbei die Rechte der Befragten zu wahren. Dies bezieht sich auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins (TANs) und Passwörtern. Darüber hinaus steht der Administrator dafür ein, dass alle beteiligten Personen ihr Einverständnis zur Teilnahme und zum eventuellen Gebrauch der E-Mail-Adresse erteilt haben.
  5. Der Administrator ist verantwortlich für die weitere Verwendung der Befragungsergebnisse.
  6. Die zum Zwecke der Selbstevaluation zur Verfügung gestellten Instrumente stehen unter urheberrechtlichem Schutz. Diese dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des ISQ weitergegeben werden.

§ 4 Daten

 

  1. Die Schule (vertreten durch den Administrator) stellt dem ISQ alle Daten in anonymisierter Form zeitlich unbeschränkt zur Verfügung. Das ISQ ist berechtigt, die Daten selbst oder durch Dritte für wissenschaftliche Untersuchungen zu nutzen. Es kann die Ergebnisse auch veröffentlichen. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Schulen sind ausgeschlossen. Der Nutzer stellt dem ISQ alle Daten insbesondere zur Bildung von Referenzwerten zur Verfügung. Die Referenzwerte werden im nutzerspezifischen Ergebnisbericht zur Verfügung gestellt. Der Ergebnisbericht ist Eigentum der Schule. Die Referenzwerte können ebenfalls in allgemeinen Berichten (gesamthafte Darstellung der Referenzwerte nach Schulformen oder anderen Kriterien) vom ISQ veröffentlicht und verbreitet werden.
  2. Falls sich Administratoren dafür entscheiden, TANs per E-Mail an die zu befragenden Personen zu schicken, so werden diese E-Mail-Adressen nach abschließender Benutzung der TAN bzw. nach Beendigung der Befragung unwiderruflich aus dem System gelöscht. Es ist keine nachträgliche Zuordnung von E-Mail-Adressen zu Befragungseingaben möglich.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

 

  1. Das ISQ haftet nicht für Fehler am System. Es haftet ebenfalls nicht für die technische Brauchbarkeit und Leistungsfähigkeit des Systems. Die Gewährleistung für Sachmängel wird somit ausgeschlossen. Das ISQ haftet außerdem nicht für den Verlust von Daten.
  2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet das ISQ nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Fall der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf 80 Euro begrenzt.

§ 6 Fremde Inhalte, Viren

 

  1. Das ISQ macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
  2. Der Administrator verpflichtet sich, die üblichen Schutzmaßnahmen für einen Internet-PC einzuhalten (z.B. aktueller Virenschutz).

§ 7 Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.